Wieder neuer Trick von ESD
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Immer wieder gerät die Energie Service Deutschland (ESD) mit ihren irreführenden Werbaktionen in die Kritik der Verbraucherschützer.
Nachdem die ESD bereits im Mai in Sachsen ihre rosafarbenen Postkarten verschickte, auf welchen eine kostenfreie Rufnummer angegeben war, unter der man sich melden konnte, um eine wichtige Tarifinformation zum persönlichen Strom-Anschluss beim Versorgerwechsel zu erhalten - hierbei wurde dem Kunden suggeriert, dass sich hinter dem Absender ein Preisvergleichsunternehmen verbirgt, das man nur anzurufen brauche, um den günstigsten Stromanbieter zu finden, wurde nun vor einer neuen Aktion dieser Art durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewarnt.
Demnach finden baden-württembergische Haushalte derzeit rosa oder weiße Karten mit dem Aufdruck “Wichtige Tarif-Information zu Ihrem Strom-Anschluss” in ihrem Briefkasten. Die Karten sind dabei so aufgemacht, dass nicht deutlich wird, dass es um einen Stromanbieterwechsel geht.
Ganz im Gegenteil versucht die Karte beim Kunden den Eindruck zu erwecken, als käme sie vom bisherigen Stromversorger. Der Absender “Energie Service Deutschland AG” (ESD) sei kaum lesbar und damit leicht zu übersehen. Der Empfänger wird aufgefordert einer kostenfreie Telefonnummer anzurufen und dabei die Stromrechnung bereit zu halten. So entsteht bei vielen Empfängern der Eindruck, es bestünde Klärungsbedarf zum bestehenden Stromliefervertrag. Mit der Rückrufaufforderung umgeht ESD geschickt das Verbot, Privatpersonen zu Werbezwecken anzurufen. Dabei verfolgt ESD lediglich das Ziel, neue Stromverträge für den zum RWE-Konzern gehörenden Anbieter eprimo zu vermitteln und die Provisionen zu kassieren.
Nach Angaben von Bürgern dränge ESD während des Telefonats auf sofortigen Vertragsabschluss und verschicke nur Auftragsbestätigungen, aber keine Angebotsprospekte. Mit einem unbedachten “Ja” auf die Frage, ob man billigeren Strom beziehen möchte und der Angabe der Kontoverbindung schließt man einen Vertrag.
Der unerwünschte Stromliefervertrag kann zwar innerhalb eines Monats, nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit einer Widerrufsbelehrung, widerrufen werden, dennoch ist der Ärger groß, kostet es doch Zeit und Nerven der Verbraucher. Den Widerspruch legt man am besten per Einschreiben mit Rückschein ein, das Geld hierfür ist leider verloren. Die Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn der unfreiwillige Kunde eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht erhält. Dies können Betroffene bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Im Zweifel dürfte das aber schwer zu beweisen sein.
Grundsätzlich gilt: Vorsicht mit den persönlichen Daten am Telefon! Selbst wenn man glaubt, man spricht mit seinem aktuellen Stromversorger oder sonst einer vertrauenswürdigen Einrichtung, niemals sollte man mündlich Daten am Telefon weitergeben. Entweder man vereinbart einen Termin mit einem Außendienstmitarbeiter oder fordert schriftliche Unterlagen an.

January 8th, 2010 at 6:04 am
Neuerdings kommen sogar Außendiemstmitarbeiter ins Haus.
Selbst eine Erklärung, dass man seinen Stromanbieter nicht wechseln will, ist sinnlos. Haben sie ihren Fuß erst in der Tür, ist alles zu spät.
Mit dem Argument, nur das preisgünstigste Angebot einzuholen, lassen Sie einen nicht mehr in Ruhe. alles, was man tun kann, ist höchstens mit Anzeige gegen Hausfriedensbruch (bei Zeugen) in Aussicht stellen.
Ich nenne es schon “hausieren”.
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www.stromspar-tipps.de (8 comments) Reply:
January 12th, 2010 at 10:30 pm
Das physische Betreten einer Wohnung, ohne Erlaubnis und gar gegen den Willen des Wohungsinhabers mit auch nur einem einzigen Körperteil (Hand/Fuß) stellt bereits den Tatbestand des Hausfriedensbruches dar. Ich würde mich in solchen Fällen entsprechend zur Wehr setzen, eine mit voller Wucht zugeworfene schwere Wohnungstür dürfte für einige Missstimmung bei dem ungebetenen Gast sorgen
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August 1st, 2011 at 10:00 pm
Verschikkelijk, zo een vieze augurk.
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