Strom- und Gaspreiserhöhungen - Kartellamt wird tätig
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Die für das neue Jahr angekündigten Preiserhöhungen für Strom und Gas rufen nun endlich auch das Bundeskartellamt auf den Plan. Als Grundlage für ein Eingreifen wird ein im Dezember 2007 verabschiedetes Gesetz herangezogen.
Laut der Aussage der Kartellamts-Sprecherin Christina Kaul gegenüber der Zeitung “Euro am Sonntag” soll diesbezüglich eine Arbeitsgruppe ihre Arbeit Anfang 2008 aufnehmen.
Die Untersuchungen der Arbeitsgruppe sollen sich dabei auf das sogenannte Vergleichsmarktkonzept stützen.
Die Rechtsgrundlage für diese Vorgehen wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. Dezember 2007 geschaffen. Dieses soll den Kartellbehörden das Untersagen von Preisen erleichtern, wenn diese die Erzeugungskosten unangemessen überschreiten oder aber erheblich über den Preisen von Vergleichsunternehmen liegen.
Die betroffenen Unternehmen müssen dann in einem Kartellverfahren eine sachliche Rechtfertigung der Preise beweisen.
Jedoch seien von der Arbeitsgruppe keine schnellen Ergebnisse zu erwarten, so die Kartellamts-Sprecherin. Sie geht von einer Dauer von bis zu einem Jahr aus, bis konkrete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Den Versorgern drohen bei diesem Verfahren Strafen in der Höhe von bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes.
Bis es jedoch soweit ist, sind die Verbraucher auf sich allein gestellt und können nur durch das Umsteigen auf alternative Anbieter den Preiserhöhungen entgehen.
