Solaranlagen sind von der Steuer absetzbar
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Die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur einer Photovoltarik-Anlage können von der Steuer abgesetzt werden. Diesbezüglich gelten seit 2009 neue Regelungen. Bei der degressiven Art der Abschreibung lassen sich nun bis zu 12,5 Prozent des jährlich verbliebenen Nettorestwertes der Anlage von der Steuer absetzen. Bislang waren dies nur 10 Prozent. Darüber hinaus wurde eine einmalige Sonderabschreibung eingeführt. Im Jahr der Inbetriebnahme der Analge lassen sich nun 20 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.
Private Betreiber können bei der Abschreigung zwischen der degressiven und der linearen Abschreibung wählen. Bei der linearen Abschreibung können über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich fünf Prozent der Investitionssumme linear abgeschrieben werden. Die degressive Abeschrieung, bei der sich zu Beginn ein höherer Prozentsatz abeschreiben lässt, dürfte jedoch für die meisten Besitzer einer Solarstromanlage attraktiver sein. Auf diese Weise lassen sich in den ersten Jahren mehr Steuern sparen. Um sich die Steuervorteile zu sichern, muss eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.
