Gasversorger erhöhen Gaspreise
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Die dritte Gaspreiswelle in diesem Jahr rollt nach Recherchen des Verbraucherportals Verivox bereits im Juli auf viele deutsche Haushalte zu. Eine erste Erhöhungswelle hatte es mit einem Anstieg von rund 5,8 Prozent bereits im Januar, eine zweite von rund 6,6 Prozent im März gegeben.
Mehr als 100 Gasversorger haben nun für Juni und Juli Preiserhöhungen angekündigt. Demnach müssen die Verbraucher zukünftig durchschnittlich 7,8 Prozent mehr bezahlen, was bei einem Durchschnittshaushalt einer jährlichen Mehrbelastung von 102 Euro entspricht.
Bereits ab dem 1. Juni verlangen 23 Gasversorger mehr Geld für Erdgas. Weitere 78 Anbieter haben darüber hinaus Preissteigerungen zum 1. Juli angekündigt.
Die RheinEnergie AG in Köln erhöht debei die Preise mit 17 Porzent am stärksten. Hier muss ein durchschnittlicher Haushalt in Zukunft jährlich 217 Euro mehr für Erdgas ausgeben. Überdurchschnittlich hoch steigen auch die Preise bei den Stadtwerken Landau a. d. Isar (Bayern) mit 16 Prozent, sowie bei der Städtische Werke AG in Kassel (Hessen) und bei der Stadtwerke Aachen AG (Nordrhein-Westfalen) mit jeweils 15 Prozent.
Der Eon-Konzern hat Ende Mai eine Erhöhung seiner Gaspreise angekündigt. Nach Medieninformationen sollen die Preise um bis zu 25 Prozent steigen. Der drastisch steigende Ölpreis wird auch in Zukunft für weitere Preissteigerungen beim Gas sorgen.
Die Zahl der überregionalen Gasanbieter ist im Vergleich zum Strommarkt zwar noch relativ gering, trotzdem können in vielen Fällen durch einen Anbieterwechsel mehrere hundert Euro jährlich eingespart werden.
Der Wechsel des Gasanbieters ist eibenso einfach und völlig risikofrei. wie der Wechsel des Stromanbiertiers. Da die Belieferung gesetzlich geregelt ist, kann es bei einem Anbieterwechsel niemals zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen.
Jedoch sollte der Kunde aber nicht selber kündigen sonst word er unter Umständen automatisch von seinem bisherigen Versorger in einen teuren Tarif umgestuft.
Am besten ist es, den neuen Versorger mit dem Wechsel zu beauftragen. In jedem Fall müssen aber die im Vertrag geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden.
