329 Gasversorger erhöhen die Preise
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Pünktlich zum Beginn der Heizperiode steht am 1.Oktober die nächste Preisrunde bei den Gasversorgern an.
Von den etwa 750 deutschen Gasversorgern erhöhen 329 die Gaspreise um durchschnittlich 15 Prozent - etwa 1,25 Cent pro Kilowattstunde. Auf einen durchschnittlichen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh) kommt damit eine jährliche Mehrbelastung von 213 Euro zu.
Die größte Preiserhöhung haben die Stadtwerke Herne (Nordrhein-Westfalen) mit ganzen 31 Prozent angekündigt. Hier kommen auf den Musterhaushalt 392 Euro Mehrausgaben zu.
Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.de schätzt, dass bereits im November und Dezember weitere Gasversorger die Preise anheben werden.
Da passt die Nachricht, dass bereits 29 andere Gasanbieter Preiserhöhungen um durchschnittlich 13 Prozent zum 1.November angekündigt haben. Auch bei diesen Preiserhöhungen gibt es starke Schwankungen, fünf der Anbieter werden die Preise um über 20 Prozent anheben - die Stadtwerke Zirndorf beispielsweise um 24 Prozent.
Seit dem 1.Januar 2005 sind die durchschnittlichen Kosten für Gaskunden in Deutschland um über 40 Prozent gestiegen.
Die Eerngieexperten von Verivox raten zum Vergleich der Gaspreise. Fast überall in Deutschland kann mindestens zwischen zwei Gasversorgern gewählt werden. Der Gasanbieterwechsel ist einfach und risikolos – zu einer Unterbrechung der Versorgung kann es nicht kommen.
Das Sparpotenzial bei einem Anbieterwechsel ist groß, auch wenn die Konkurrenz unter den Gasanbietern noch nicht so ausgeprägt ist wie die unter den Stromversorgern. Die Bundesnetzagentur geht beim Wechsel des Gasanbieters von einer durchschnittlichen Ersparnis von 100 Euro aus.
Was kann man gegen die Preiserhöhung unternehmen?
Zwar können Verbraucher die Erhöhung einfach verweigern, sie sollten dann den ursprünglichen Preis allerdings weiterzahlen. Die Verweigerung kann mit einer »Unbilligkeit« der Preissteigerung begründet werden (Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch). Jedoch ist eine Klage des jeweiligen Versorgers zu erwarten.
Durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) sehen die Chancen für die Kunden, einen solchen Prozess zu gewinnen recht gut aus. Nach dem Urteil der Richter verstößt eine Tariferhöhung, mit der nur die gestiegenen Einkaufskosten des Versorgers an die Kunden weitergegeben werden zwar nicht gegen Paragraf 315 BGB, allerdings gilt dies dann nicht, wenn der Gasanbieter den Anstieg der Bezugskosten durch sinkende Kosten in anderen Bereichen ausgleichen kann. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen den Billigkeitsparagrafen vor.
Schwierig dürfte es für den Kunden werden, nachzuweisen, dass der Gasanbieter vor allem seinen Profit steigern will und nicht nur die gestiegenen Einkaufskosten weitergibt. Hier helfen die örtlichen Verbraucherzentralen weiter.
